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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Kurzfassung der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Bandagist Gattringer GmbH


1. Geltungsbereich
Sämtliche Angebote, Lieferungen und/oder Leistungen der Firma Bandagist Gattringer GmbH erfolgen unbeschadet abweichender schriftlicher Vereinbarungen im Einzelfall – aus-schließlich aufgrund der Allgemeinen Verkaufs und Lieferbedingungen (im folgenden AVLB) in der jeweils gültigen Fassung.

Abweichungen zu diesen AVLB bedürfen in jedem einzelnen Fall der ausdrücklichen, im Vorhinein und schriftlich erteilten Zustimmung durch die Firma Bandagist Gattringer GmbH.

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2. Angebote und Auftragsbestätigung
Grundlage für die von der Firma Gattringer zu erbringenden Lieferungen und/oder Leistungen ist der vom Auftraggeber (im folgenden AG) erteilte Auftrag sowie die von diesem zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. Die Firma Gattringer ist nicht verpflichtet, die vom AG übermittelten Unterlagen und Informa-tionen auf allfällige Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder darauf zu prüfen, ob sie den beabsichtigten Verwendungszweck geeignet sind.

Ein Auftrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von der Firma Bandagist Gattringer GmbH oder durch Bewirken der Lieferung und/oder Leistung zustande: Still-schweigen alleine gilt nicht als Annahme eines Auftrages. 
Die Firma Bandagist Gattringer GmbH ist nicht verpflichtet, die Stornierung von bestätigten Aufträgen anzukennen oder bereits ausgelieferte Ware zurückzunehmen.

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3. Änderungen/Abweichungen
Kosten, die auf einer nachträglichen Änderung oder Anpassung der Bestellung beruhen, werden ausschließlich vom AG getragen.

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4. Lieferungen/ Liefertermine
Lieferfristen und Liefertermine verstehen sich stets als voraussichtlich. Die Firma Bandagist Gattringer GmbH ist berechtigt auch Teillieferungen vorzunehmen.

Lieferungen ins angrenzende EU-Ausland nur nach gesonderten Vereinbarungen.

 

Die Bestimmung der Transportart bleibt der Firma Bandagist Gattringer GmbH vorbehalten, im Fall der Versendung stets auf Kosten und Gefahr des AG.

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5. Preise/Zahlung
Die Preise gelten ab Lieferwerk.
Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung, ohne Verpflichtung zur Vorlage und Protesterhebung und nur zahlungshalber angenommen.

Bei auch bloß objektivem Zahlungsverzug hat der AG Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Basiseinsatz der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch 1% pro Monat zu entrichten. Allenfalls gewährte Rabatte, Nachlässe oder sonstige Vergünstigungen gelten bei Zahlungsverzug oder im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahren über den AG als nicht gewährt.

Im Fall auch des bloß objektiven Verzuges verpflichtet sich der AG, die zur Einbringlichmachung der Forderung anlaufenden Mahn- und Inkassospesen zu be-zahlen.

Wird über den AG ein Insolvenzverfahren eröffnet, der Konkurs über das Vermögen des AG mangels konstendeckenden Vermögens nicht eröffnet, ein Exekutionsverfahren gegen den AG eingeleitet, tritt eine Verschlechterung in den Ver-mögensverhältnissen des AG ein, erfolgen nicht vollkommen unbedenkliche Kreditauskünfte über den AG oder befindet sich der AG gegenüber der Firma Bandagist Gattringer GmbH in Zahlungsverzug, so ist die Firma Bandagist Gattringer GmbH berechtigt, die sofortige Zahlung sämtlicher, auch noch nicht fälliger Beträge zu verlangen. Weiters ist die Firma Bandagist Gattringer GmbH in jedem dieser Fälle berechtigt, weitere von der Firma Bandagist Gattringer GmbH Auftragsbestätigte Lieferungen auch dann von Vorauskasser oder Sicherstellung abhängig zu machen, wenn eine solche nicht vereinbart worden ist.

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6. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allen Nebengebühren unser Eigentum. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind vom Käufer pfleglich zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken angemessen zu versichern. Wir haben as Recht, den Nachweis des Versicherungsschutzes zu verlangen. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastungen unserer unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware ist während der Dauer unseres Eigentumsrechtes unzulässig. Zugriffe Dritter auf unsere Waren sind uns zwecks Intervention unverzüglich zu melden. Die in diesen Bedingungen oder in den Gesetzen enthaltenen Bestimmungen über den Zeitpunkt des Gefahrenüberganges werden durch den Eigentumsvorbehalt nicht geändert. Wir sind berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten, aber noch nicht vollständig bezahlten Ware zu verlangen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht pünktlich und vollständig nachkommt oder wegen Abschlusses eines außergerichtlichen Ausgleichs an seine Gläubiger herantritt.
Die Zurücknahme der Ware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dass diese besonders schriftlich vereinbart wird. Bei Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt verkaufen Ware bleibt unser Recht, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bestehen. Bis zum Ablauf des Eigentumsvorbehaltes gilt der Käufer als treuhändiger Verwahrer der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware. Die durch die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

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7. Gewährleistung
Die Firma Bandagist Gattringer GmbH leistet ohne ausdrückliche schriftliche Zusage keine Gewährleistung für eine bestimmte Verwendbarkeit oder Verwertbarkeit der Ware. Für Materialmängel leistet die Firma Bandagist Gattringer GmbH nur dann Gewähr, wenn vom Zulieferer Ersatz erlangt werden kann und die Firma Bandagist Gattringer GmbH darüber hinaus den Mangel bei gehöriger Sorgfalt nachweislich hätte erkennen müssen.

Der AG ist bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche aus einer Mangelhaftigkeit verpflichtet, die (Teil-)Lieferung von der Firma Bandagist Gattringer GmbH unverzüglich und eingehend – auch hinsichtlich der Eignung für den beabsichtigten Verwendungszweck – zu überprüfen und allfällige Mängel unverzüglich zurückzuhalten oder auf einen Warenteil entfallende Zahlungen deshalb zurückzuhalten, weil ein anderer Warenteil wesentliche Mängel aufweist. Jegliche Ansprüche auf Gewährleistung sind solange gehemmt, als sich der AG in Zahlungsverzug befindet; diese Hemmung hindert jedoch nicht den Beginn, Lauf und Ablauf der Gewährleistungsfrist.

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8. Schadenersatz
Die Haftung von der Firma Bandagist Gattringer GmbH ist dem Grunde nach auf solche Schäden beschränkt, die nachweislich von der Firma Bandagist Gattringer GmbH vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verursacht werden, der Höhe nach dem netto € 25.000,-- oder, falls dieser höher sein sollte mit dem Auftrags bzw. Warenwert. Der Ersatz von Schäden wegen verspäteter Lieferung oder Verbesserungs- oder Austauschverzuges, von Mangelfolgeschäden, bloßen Vermögensschäden entgangenem Gewinn und von Schäden Dritter ist in jedem Fall ausgeschlossen.

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9. Rücknahme bestellter Ware
Die Rücknahme oder der Umtausch bereits bestellter Ware ist nur mit im Vorhinein einzuholender Zustimmung der die Firma Bandagist Gattringer GmbH möglich. Sämtliche dadurch entstehenden Kosten und Aufwendungen sind vom AG zu tragen. Hinsichtlich bereits bearbeiteter Ware ist eine Rücknahme oder Umtausch nicht möglich.

 

10. Aufrechnungs- und Abtretungsverbot, Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des AG gegen Forderungen von der Firma Bandagist Gattringer GmbH ist ausgeschlossen. Die Abtretung jedweder Ansprüche de AG gegen die Firma Bandagist Gattringer GmbH ist unzulässig und rechtsunwirksam.

Solange der AG nicht sämtliche Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindungen mit der Firma Bandagist Gattringer GmbH erfüllt hat, ist die Firma Bandagist Gattringer GmbH berechtigt, sämtliche Leistungen und Lieferungen zurückzubehalten.

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11. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Für alle Ansprüche aus dem Vertrag wird als Erfüllungsort Amstetten und die ausschließliche Zuständigkeit der jeweils sachlich zuständigen Gerichte in Amstetten ausdrücklich vereinbart. Die Firma Bandagist Gattringer GmbH bleibt jedoch berechtigt, den AG an seinem (Wohn-) Sitz zu klagen.

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12. Schriftformvorbehalt
Zusagen von der Firma Gattringer oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit in jedem einzelnen Fall der schriftlichen Bestätigung durch die Firma Bandagist Gattringer GmbH.

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13. Zustellungen
Zustellungen von der Firma Bandagist Gattringer GmbH an den AG erfolgen an die vom AG zuletzt bekanntgegebene Anschrift.

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